Einblick in die Arbeit der SRG-Ombudsstelle gab der emeritierte Berner Medienprofessor Roger Blum im journitalk. Für das Gespräch mit Roland Jeanneret war er aus seinem neuen Wohnort, Köln, angereist.
«Ich trenne die Spreu vom Weizen», sagte der Ombudsmann der SRG Deutschschweiz, Roger Blum, am 14. November im journitalk von impressum Bern. Denn wenn einer Zuschauerin die Krawatte des «Tagesschau»-Moderators nicht gefallen habe, sei das noch lange kein Fall für die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI), welche prüft, ob rundfunkrechtliche Bestimmungen verletzt wurden. Deshalb habe die SRG als Filter die Ombudsstelle vorgeschaltet. Erst wenn der Ombudsmann zur Beanstandung einer SRF-Sendung oder eines SRF-Online-Beitrags Stellung genommen habe, bestehe die Möglichkeit, an die UBI zu gelangen.
Letztes Jahr hat die Ombudsstelle 5,4 Prozent der Beanstandungen als berechtigt erachtet, weitere 9 Prozent als teilweise berechtigt. Fast zwei Drittel aller Reklamationen betreffen Fernseh-Beiträge. Auf die Online-Beiträge entfielen 2017 rund 12 Prozent der Beanstandungen.
Bildlegende: Roger Blum (rechts) im Gespräch mit Roland Jeanneret. Bild: Toni Rütti