Der Kanton Bern soll den Besuch der Journalistenschule MAZ in Luzern mit 9800 Franken verbilligen – wie dies bereits zwei Drittel der Deutschschweizer Kantone tun. Das fordert impressum Bern in einem Brief an den Grossen Rat.
Anlass ist ein Bericht des Regierungsrates über die Möglichkeiten der Medienförderung durch den Kanton Bern. Der Bericht ist am 25. November traktandiert.
Die Medienausbildung mitzufinanzieren listet der Regierungsrat als mögliche Massnahme zur indirekten Medienförderung auf. Leider lehnt er sie ab. Der Vorstand des von impressum Bern bedauert dies. Er bittet die Mitglieder des Grossen Rates, bei der Kenntnisnahme des Berichtes dem Regierungsrat ein Zurückkommen auf dessen Beschluss nahezulegen.
Die berufsbegleitende Diplomausbildung an der Schweizer Journalistenschule MAZ in Luzern – 90 Kurstage über zwei Jahre verteilt – kostet 28’400 Franken, plus 900 Franken Prüfungsgebühren. Dieser Betrag ist für die Medienhäuser in der heutigen Situation schwer aufzubringen, umso mehr als die Auszubildenden drei Monate im Betrieb fehlen, aber während dieser Zeit trotzdem ihren Lohn erhalten. impressum Bern fordert, dass der Kanton Bern für seine Bürgerinnen und Bürger die Ausbildung mit 9’800 Franken verbilligt. Dies tun bereits zwei Drittel der Deutschschweizer Kantone, darunter die Nachbarkantone Solothurn und Freiburg.
Die Mitfinanzierung der Medienausbildung ist eine indirekte Medienförderung, wie sie von den Medienhäusern und den Medienschaffenden bevorzugt wird, um jegliche Einflussnahme der Behörden auf die Empfänger auszuschliessen. Sie entlastet die Medienhäuser finanziell und fördert gleichzeitig eine qualitativ hochstehende Ausbildung der Nachwuchsjournalistinnen und -journalisten. impressum Bern bittet deshalb die zuständigen Behörden des Kantons Bern, die nötigen Voraussetzungen zu schaffen, um den Zugang bernischer Medienschaffender zur angesehenen Diplomausbildung an der Schweizer Journalistenschule MAZ durch die oben beschriebene Mitfinanzierung zu erleichtern.
Weitere Fördermassnahmen
Zu den weiteren im Bericht des Regierungsrates aufgeführten Fördermassnahmen hat impressum Bern in einem früheren Brief an die Mitglieder des Grossen Rates Stellung genommen. Auch die drei anderen vom Regierungsrat abgelehnten Massnahmen erachtet der Journalistenverband als valable Möglichkeiten der Medienförderung:
Die Ausweitung der Frühzustellung von Zeitungen auf mittlere und kleine Städte dank finanzieller Unterstützung des Kantons könnte für Berufspendler Grund sein, ein Abonnement zu lösen. Einem Steuerabzug für Zeitungsabonnemente steht im Moment eidgenössisches Recht entgegen, doch könnte der Kanton Bern geeignete Schritte für eine Änderung unternehmen. Schliesslich wäre aus Sicht von impressum Bern eine zusätzliche Vergünstigung der Posttarife dann sinnvoll, wenn sie den Publikationen mit kleiner Auflage, die von der Post aus Spargründen von der Verbilligung ausgeschlossen worden sind, zugutekommen würde.